Unser Rahmen - Ihr Anspruch

Qualität und Sicherheit

Die deutschen "Technischen Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen", Ausgabe 2015 (TL BE-StB 15) stellen das nationale Anwendungsdokument zur EN 13808 respektive zur Deutschen Fassung der EN 13808:2013 dar. Die EN 13808:2013 gilt als richtungsweisende Europäische Norm, und ist als das Rahmenwerk von Spezifikationen und Klassen für Gebrauchseigenschaften von kationischen Bitumenemulsionen zu verstehen, die für die Verwendung beim Bau und in der Instandhaltung von Straßen, Flugplätzen und sonstigen befestigten Flächen geeignet sind. Der Hersteller solcher Bitumenemulsionen muss ein System einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) einrichten, dokumentieren und unterhalten, um sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte mit den festgelegten Leistungskriterien der Technischen Lieferbedingungen beständig übereinstimmen.

Die „Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09. März 2011 (Bauproduktenverordnung – CPR) legt parallel die harmonisierten Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten zu Grunde, und regelt die Bewertung und Überwachung der Leistungsbeständigkeit dieser.

Die DBW GmbH arbeitet nach dem Qualitätsmanagementsystem der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK | System 2+).

Die Ausstellung des Zertifikates als Nachweis der Zertifizierung durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle bedingt vorab eine Erstinspektion des Werkes, den Nachweis des Arbeitens mit der WPK anhand eines festgelegten Qualitätsmanagementplanes, Erstprüfungen aller hergestellten Produkte zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Technischen Lieferbedingungen, sowie fortlaufenden Probenahmen und Prüfungen nach festgelegten Prüfplänen. Zudem erfolgt eine jährliche Überwachungsinspektion der WPK durch einen Inspektor. Mit der jährlichen Überwachungsinspektion wird die Übereinstimmung der EN 13808 und der TL BE-StB 15 bestätigt. Diese Übereinstimmung ist die Grundlage der Aufrechterhaltung des Zertifikates.

Auf Basis dessen ist in Verantwortung des Herstellers die Erklärung der Produktleistung auf bestimmte wesentliche Merkmale (EN 13808:2013, Tabelle ZA.1) vorzunehmen, und daraufhin die CE-Kennzeichnung anzubringen.